Tafel Herxheim e.V
INFORMATIONEN
Voraussetzungen & Berechtigungen

Wer darf die Tafel nutzen
Deutschland gilt als eines der reichsten Länder der Welt. Uns geht es gut, die meisten von uns leben im Überfluss.
Inmitten unseres Wohlstandes jedoch, der den Lebensstil prägt, leben viele Menschen oft unerkannt in Armut. Viele leben in Einkommensarmut. In unserer Verbandsgemeinde alleine leiden mehr als 700 Menschen derzeit an wirtschaftlicher oder sozial Bedürftigkeit bzw. leben knapp am Existenzminimum. Darunter auch viele Familien mit Kindern.
Um genau diesen Menschen das gesellschaftliche Leben und eine ausgewogene Ernährung zu ermöglichen, werden Lebensmittel von Herstellern, Groß- und Einzelhändlern, Märkten und Bäckereien gespendet und in unserem Tafelladen gegen einen kleinen symbolischen Beitrag von 2€ pro Tag abgegeben.

Voraussetzungen für die
Nutzung der Tafel
Als Voraussetzung für den Lebensmittelempfang
gilt die Vorlage
- des Personalausweis,
- eines Einkommensbeleges (z.B. Harz IV-Bescheid komplett, Rentenbescheid, o.ä.), und eines Mietnachweises (Vertrag oder Kontoauszug zwecks Nachweis der Mietzahlung), um nachzuweisen, dass das verfügbare Einkommen nach Abzug der Miete usw. folgende Höhe nicht übersteigt:
- bei Alleinstehenden oder einem Familienvorstand max. 450€
- bei Familien, Ehefrau/Ehemann max. 350€
- bei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre max. 350€

Berechtigung
zur Tafelnutzung
Zum Lebensmittelempfang berechtigt sind Menschen mit folgendem Einkommen:
- Hartz IV
- AlG II
- Studenten mit geringem Einkommen
- Sozialhilfe / Grundsicherung
- Rentner mit geringem Einkommen
- alle Menschen, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen

Wer darf die Tafel nutzen
Deutschland gilt als eines der reichsten Länder der Welt. Uns geht es gut, die meisten von uns leben im Überfluss.
Inmitten unseres Wohlstandes jedoch, der den Lebensstil prägt, leben viele Menschen oft unerkannt in Armut. Viele leben in Einkommensarmut. In unserer Verbandsgemeinde alleine leiden mehr als 700 Menschen derzeit an wirtschaftlicher oder sozial Bedürftigkeit bzw. leben knapp am Existenzminimum. Darunter auch viele Familien mit Kindern.
Um genau diesen Menschen das gesellschaftliche Leben und eine ausgewogene Ernährung zu ermöglichen, werden Lebensmittel von Herstellern, Groß- und Einzelhändlern, Märkten und Bäckereien gespendet und in unserem Tafelladen gegen einen kleinen symbolischen Beitrag von 2€ pro Tag abgegeben.

Voraussetzungen für die
Nutzung der Tafel
Als Voraussetzung für den Lebensmittelempfang
gilt die Vorlage
• des Personalausweis,
• eines Einkommensbeleges (z.B. Harz IV-Bescheid komplett, Rentenbescheid, o.ä.), • und eines Mietnachweises (Vertrag oder Kontoauszug zwecks Nachweis der Mietzahlung), um nachzuweisen, dass das verfügbare Einkommen nach Abzug der Miete usw. folgende Höhe nicht übersteigt:
- bei Alleinstehenden oder einem Familienvorstand max. 450€
- bei Familien, Ehefrau/Ehemann max. 350€
- bei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre max. 350€

Berechtigung
zur Tafelnutzung
Zum Lebensmittelempfang berechtigt sind Menschen mit folgendem Einkommen:
• Hartz IV
• AlG II
• Studenten mit geringem Einkommen
• Sozialhilfe / Grundsicherung
• Rentner mit geringem Einkommen
• alle Menschen, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen
So erreichen Sie uns
Adresse:
Obere Hauptstr. 19 - 76863 Herxheim
Sie möchten Lebensmittel abgeben, oder Kleidung, Möbel, Geschirr oder Spielwaren spenden?
Abgabe von Lebensmitten
Frau Ingrid Daum
E-Mail: tafel.herxheim@gmx.de
Telefon: 0 72 76 / 4 00 97 15
Abgabezeiten
Dienstag von 08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch von 13.00 - 16.30 Uhr
Sach- und Kleiderspenden
Frau Jutta Henning
E-Mail: jutta2603@gmail.com
Telefon: 0152 / 22 69 87 54
oder
Frau Jutta Diehlmann
Mobil: 0 72 76 / 88 00